Ist E-Government unsere Zukunft?

Der Begriff E-Government heißt übersetzt E-Regierung. Darunter kann man sich bereits einiges vorstellen. Das E wird inzwischen bei vielen Worten einfach davor gesetzt und drückt aus, dass diese Tätigkeit elektronisch erledigt wird. E-Government steht für die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen, die eine verwaltungstechnische Bedeutung haben. So werden in der Zukunft viele Informationen und Transaktionen zwischen staatlichen Institutionen, Bürgern und Unternehmen auf elektronischem Wege ablaufen. Das spart Geld und Zeit und steht am Ende für ein effektiveres Arbeiten.

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für das E-Government sind in Deutschland derzeit noch etwas erschwert. Das Gros der Bürger tut sich schwer damit, das E-Government zu akzeptieren. Zudem sind die technischen Voraussetzungen nicht überall gleich gut. Es fehlt sowohl an Hard- und Software wie an flächendeckenden Netzzugängen. Weiterhin ist die Nutzung des E-Government bisher noch an bestimmte Zielgruppen gekoppelt. Hauptsächlich wird das E-Government von Personen verwendet, die sich täglich im Internet bewegen und mit diesem Medium umgehen können. Der Wohnort, das Einkommen, die Bildung und das Alter der Menschen spielen bei der Nutzung des E-Governments eine große Rolle und es sind teilweise gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen zu bemerken. Auch die Organisation des E-Governments befindet sich noch in den Kinderschuhen. Die Aufbau- und Ablauforganisation muss in den Verwaltungen entsprechend angepasst werden. Und nicht zuletzt müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die das E-Government in vollem Umfang in Deutschland möglich machen. Die Vorschriften zu Form und Datenschutz sowie das in Deutschland geltende Dienstrecht machen momentan das E-Government nur eingeschränkt nutzbar.

Wirtschaftlichkeit

Große Probleme macht ebenfalls die Wirtschaftlichkeit des E-Government. Diese konnte bis dato nicht ermittelt werden. Eine Analyse der Wirtschaftlichkeit liegt nicht vor. Es herrscht lediglich Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftlichkeit bisher nur von 13 Prozent der Kommunen systematisch ermittelt wurde. Das reicht für ein eindeutiges Ergebnis lange nicht aus. Über allem steht allerdings der Slogan auf Bundesebene „E-Government 2.0 – das Programm des Bundes – effizient – sicher – vernetzt“.
Das E-Government hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen. Die Vorteile zeigen sich hauptsächlich für den Bürger in der EU. Durch die Einführung des E-Governments hat dieser die Möglichkeit, wesentlich schneller mit allen Institutionen innerhalb der EU in Kontakt zu treten. Es gibt keine Öffnungszeiten mehr, man muss nicht persönlich vorsprechen, man verkürzt die Wege ungemein. Weiterhin eröffnen sich neue Interaktions- und Kommunikationswege. Die effektivere Arbeit der Behörden durch das E-Government bringt ein großes Einsparpotential mit sich. Viele Abläufe könnten automatisiert werden. Für die Behörden bedeutet dies Einsparung an Zeit, an Arbeitskräften und somit an Geld.

Datenschutz

Die Nachteile des E-Governments sind für die Bürger eindeutig im Datenschutz zu sehen. Der Begriff gläserner Mensch wird in diesem Zusammenhang sehr gern gebraucht. Außerdem würde es an Persönlichkeit mangeln. Es würde keine persönliche Absprache zwischen Bürger und Behörden mehr stattfinden. Für die Behörden liegen die Nachteile von E-Government im erhöhten Sicherheitsaufwand. Allein der Datenschutz würde immense Kosten produzieren. Dazu würde sich eine Abhängigkeit vom verwendeten System ergeben. Das E-Government beschäftigt die Wissenschaft und Forschung sehr. Es ist ein Bereich der Verwaltungsinformatik. Hier wird sich in der Hauptsache mit der Entwicklung von Softwarelösungen für das E-Government befasst.

Foto: Daniel Fleck – Fotolia

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